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BVerwG - Entscheidung vom 22.01.2002

5 B 101.01

Die von dem Antragsteller eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 5. November 2001 ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe [...]
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