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BVerwG - Entscheidung vom 01.08.2002

8 KSt 3.02; 8 B 24.98

Die Eingabe des Bevollmächtigten der am 20. Februar 2001 verstorbenen Klägerin vom 15. Juni 2002 ist als Erinnerung nach § 5 Abs. 1 GKG zu werten. Sie bleibt ohne Erfolg, weil der Kostenansatz nicht zu beanstanden ist. [...]
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