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BVerwG - Entscheidung vom 18.07.2002

4 BN 17.02

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensfehlers oder nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher [...]
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