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BVerwG - Entscheidung vom 19.07.2002

1 B 193.02

Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Die grundsätzliche Bedeutung der Sache und die Divergenz werden nicht den [...]
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