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BVerwG - Entscheidung vom 18.07.2002

3 B 96.02

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt nicht auf einen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO . 1. Soweit die Beschwerde Grundsatzbedeutung im Zusammenhang des sog. [...]
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