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BVerwG - Entscheidung vom 19.06.2002

4 BN 36.02

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt. Sie verkennt, dass die Revision nur zugelassen werden kann, wenn [...]
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