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BVerwG - Entscheidung vom 14.06.2002

5 B 52.02

Die Beschwerde - als solche versteht das Gericht das am 27. April 2002 bei der Vorinstanz eingegangene Schreiben des Vaters der Beschwerdeführerin zu 2 - ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte [...]
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