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BVerwG - Entscheidung vom 10.04.2002

6 C 22.01

Normen:
GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Art. 92
DRiG § 4 Abs. 1
BWG § 11
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) i.d.F. d. Bek. vom 8. März 1994 (BGBl I S. 423), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 1999 (BGBl I S. 1023) § 4 § 26Abs. 4 Europawahlordnung (EuWO) i.d.F. d. Bek. vom 2. Mai 1994 (BGBl I S. 957) und nach Änderung durch Gesetz vom 21. Mai 1999 (BGBl I. S. 1023) § 9

Fundstellen:
DVBl 2002, 1049
NJW 2002, 2263

I. Die Klägerin ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Münster. Mit Bescheid vom 20. April 1999 berief der Beklagte die Klägerin zur Beisitzerin des Wahlvorstandes für die Europawahl am 13. Juni 1999. Die Klägerin [...]
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