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BVerfG - Entscheidung vom 09.01.2002

2 BvR 2124/01

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
VwGO § 80 Abs. 7

Fundstellen:
NJW 2002, 2862

Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen gegenwärtig nicht vor. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht der Grundsatz der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen; der [...]
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