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BVerfG - Entscheidung vom 09.01.2002

2 BvR 2142/01

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
StPO § 338 Nr. 8

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (§ 93a Abs. 2 Buchstabe [...]
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