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BVerfG - Entscheidung vom 26.02.2002

2 BvR 170/02

Normen:
BVerfGG § 22 Abs. 1 S. 1
StVollzG § 69

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Es besteht ein [...]
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