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BVerfG - Entscheidung vom 11.04.2002

1 BvQ 12/02

Normen:
GG Art. 8
BVerfGG § 32 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2002, 970

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot. 1. Der Antragsteller meldete bei der Versammlungsbehörde für den 13. April 2002 einen Aufzug in [...]
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