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BVerfG - Entscheidung vom 27.05.2002

2 BvR 682/02

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
StPO § 317

Fundstellen:
NJW 2002, 2940

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Es verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 1 GG , dass das Landgericht die Berufung des Beschwerdeführers verworfen [...]
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