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BVerfG - Entscheidung vom 29.03.2002

2 BvR 1309/01

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1

1. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248]) liegen nicht vor. Weder kommt der Verfassungsbeschwerde [...]
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