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BVerfG - Entscheidung vom 27.02.2002

2 BvR 261/02

Normen:
StPO § 171

Fundstellen:
NJW 2002, 2772
NStZ 2002, 370

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (§ 93a Abs. 2 Buchstabe [...]
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