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BVerfG - Entscheidung vom 11.01.2002

2 BvR 1328/00

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. 1. Die Rüge des Beschwerdeführers, seinem Verteidiger sei keine ausreichende Einsicht in die Akten des [...]
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