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BVerfG - Entscheidung vom 05.02.2002

2 BvR 455/01

Normen:
VwGO § 138 Nr. 3
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3 § 81
BVerfGG § 90 Abs. 2

Die Verfassungsbeschwerde, der keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung anzunehmen (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]). Die [...]
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