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BVerfG - Entscheidung vom 13.06.2002

2 BvR 452/01

Normen:
FGO § 126 Abs. 5
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1

Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Der Beschwerdeführer hat es versäumt, vor Anrufung des [...]
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