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BVerfG - Entscheidung vom 16.10.2002

2 BvR 1306/02

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 13 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2003, 1032

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Sie hat keine Aussicht auf Erfolg. Die [...]
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