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BVerfG - Entscheidung vom 30.09.2002

2 BvR 562/02

Normen:
StGB § 266a
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2003, 961

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Sie ist unbegründet. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach [...]
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