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BVerfG - Entscheidung vom 30.01.2002

2 BvR 1018/00

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
StVollzG § 185
StPO § 147 Abs. 2

Die Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, da ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 [25 f.]). Die [...]
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