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BVerfG - Entscheidung vom 31.05.2002

1 BvQ 18/02

Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2003, 882

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus [...]
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