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BSG - Entscheidung vom 23.07.2002

B 3 KR 66/01 R

Normen:
SGB IX § 1 S. 1 § 2 Abs. 1
SGB V § 2 Abs. 4 § 12 Abs. 1 § 13 Abs. 3 Alt 2 § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 33 Abs. 1 S. 1

I Es ist streitig, ob die Klägerin die Erstattung der Kosten für eine maßgefertigte, handgeknüpfte Perücke aus europäischem Haar verlangen kann. Die im Jahre 1960 geborene, als Krankenschwester tätige Klägerin leidet [...]
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