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BGH - Entscheidung vom 26.07.2002

VI ZB 39/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1

Eine sofortige Beschwerde wie sie vorliegend eingelegt ist und nach Belehrung über die Unzulässigkeit ausdrücklich weiter verfolgt wird, sieht das Gesetz gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte nicht vor (§ 567 [...]
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