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BGH - Entscheidung vom 04.06.2002

3 StR 144/02

Normen:
StPO § 265 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 271
StV 2002, 589

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes jeweils zu Einzelstrafen von vier Jahren verurteilt und daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren gebildet. [...]
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