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BGH - Entscheidung vom 27.02.2002

I ZB 23/01

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1070

I. Die Klägerin nimmt, nachdem sie die Klage gegen die Beklagte zu 1 im ersten Rechtszug zurückgenommen hat, die Beklagte zu 2 auf Unterlassung und Auskunftserteilung in Anspruch, weil sie meint, ihr Urheberrecht an [...]
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