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BGH - Entscheidung vom 10.01.2002

IX ZR 229/99

Das Rechtsmittel wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht keinen Erfolg. Der Ausspruch des Berufungsgerichts, der Beklagte zu 1 hafte gemäß § 283 Abs. 1 BGB , [...]
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