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BGH - Entscheidung vom 20.08.2002

5 StR 269/02

Der Generalbundesanwalt hat zutreffend ausgeführt, daß die Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger nach Kündigung des Wahlmandats zur Unzeit - zwei Tage vor Beginn der Hauptverhandlung - [...]
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