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BGH - Entscheidung vom 06.08.2002

4 StR 211/02

Fundstellen:
DAR 2002, 518
NZV 2002, 574
ZfS 2003, 95

Zur Revision des Angeklagten Rudolf V. ist ergänzend zu bemerken: Der Senat schließt aus, daß die Nichtberücksichtigung der Einziehung der zwei Fahrzeuge (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16, 39) sich [...]
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