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BGH - Entscheidung vom 23.07.2002

3 StR 240/02

Ergänzend zu der Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Die Einziehung des bei der Kurierfahrt eingesetzten Mobiltelefons läßt sich entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht [...]
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