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BGH - Entscheidung vom 31.07.2002

3 StR 159/02

Zur Abfassung der Urteilsgründe bemerkt der Senat: Hat das Urteil mehrere Taten zum Gegenstand, so leidet die Verständlichkeit der Urteilsgründe erheblich, wenn der Sachverhalt ohne jede Gliederung wiedergegeben wird [...]
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