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BGH - Entscheidung vom 01.08.2002

3 StR 90/02

Das Landgericht hat die Angeklagte unter Freisprechung im übrigen wegen Betruges in fünf Fällen - unter Annahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit - zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren [...]
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