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BGH - Entscheidung vom 24.06.2002

II ZR 256/01

Normen:
GesO § 7 Abs. 5
GenG § 73 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
NZG 2002, 1072

Der Kläger, Verwalter in dem Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der W. GmbH, verlangt von der Beklagten Auszahlung eines dem Grunde und der Höhe nach unstreitigen Auseinandersetzungsguthabens von 25.000,00 [...]
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