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BFH - Entscheidung vom 18.12.2002

XI B 129/00

Normen:
FGO § 56

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 501

Die Beschwerde ist wegen schuldhafter Versäumung der Beschwerdefrist unzulässig. Nach § 115 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung ist die Beschwerde wegen [...]
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