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BFH - Entscheidung vom 04.07.2002

IX B 5/02

Normen:
FGO § 56
ZPO § 85 Abs. 2

Die Beschwerde ist unzulässig und gemäß § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) durch Beschluss zu verwerfen. Die am 19. Februar 2002 beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangene Begründung war verspätet, denn [...]
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