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BFH - Entscheidung vom 04.07.2002

IX S 2/02

Normen:
FGO §§ 39 62a

1. Der Antrag ist unzulässig, weil er vom Antragsteller persönlich gestellt worden ist. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muss sich jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts [...]
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