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BFH - Entscheidung vom 17.04.2002

IX B 151/00

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1047

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des ordnungsgemäß geladenen Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 [...]
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