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BFH - Entscheidung vom 04.09.2002

IV B 97/00

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 68

Auf die Wiedergabe des Tatbestands wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) verzichtet. Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Ihre Zulässigkeit ist im Streitfall nach § 115 Abs. 3 [...]
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