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BFH - Entscheidung vom 10.04.2002

VIII B 122/01

Normen:
FGO § 128 Abs. 1, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1309

Das Rechtsmittel ist nicht statthaft und daher als unzulässig zu verwerfen. 1. Nach § 128 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) über die [...]
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