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BFH - Entscheidung vom 03.04.2002

IX R 49/01

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1044

Die Revision ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen (§§ 124 Abs. 1 , 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Der Senat legt die Formulierung im Schriftsatz des Klägers vom 14. September 2001, wonach [...]
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