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BFH - Entscheidung vom 01.07.2002

VII B 98/02

Normen:
FGO § 142

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1337

Das Rechtsmittel ist unzulässig. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Urteil hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische [...]
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