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BFH - Entscheidung vom 30.12.2002

IV B 168/01

Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 896

Die Beschwerde hat keinen Erfolg; sie ist --wenn nicht schon unzulässig-- jedenfalls unbegründet. 1. a) Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- [...]
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