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BFH - Entscheidung vom 03.04.2002

V E 1/02

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 949

1. Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) hatte beim Finanzgericht (FG) erfolglos die Feststellung beantragt, dass die Einbehaltung von 10 338,10 DM Umsatzsteuer nichtig sei. Der Bundesfinanzhof [...]
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