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BFH - Entscheidung vom 24.07.2002

VI B 205/99

Normen:
AO §§ 163 227
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Die Beschwerde ist unzulässig, da der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die behaupteten Zulassungsgründe nicht in der erforderlichen Weise dargelegt hat (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- a.F. [...]
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