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BFH - Entscheidung vom 13.11.2002

VII B 287/02

Das Rechtsmittel ist unzulässig. Da das Finanzgericht dem Rechtsbehelf nicht abgeholfen hat, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) über das Rechtsmittel zu entscheiden. Vor dem BFH muss sich jeder Beteiligte, sofern es sich [...]
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