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BFH - Entscheidung vom 19.08.2002

IX B 189/01

Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ). 1. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) [...]
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