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BFH - Entscheidung vom 09.01.2002

VI B 198/01

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist jedenfalls unbegründet. Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht in Bezug auf die Frage des Vorhandenseins der Wohnung in Z ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer [...]
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