Das Verfahren war gemäß § 125 Abs. 1, § 121 Satz 1 i.V.m. § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) einzustellen, nachdem der Kläger die Revision mit Schriftsatz vom 7. Juni 2002 zurückgenommen hat. Die [...]
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