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BFH - Entscheidung vom 11.04.2002

VIII B 3/02

Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unzulässig. Der Kläger hat keinen der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision in einer den [...]
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