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BFH - Entscheidung vom 17.12.2002

X B 136/02

Normen:
FGO §§ 56 78 115 128 134

Das Rechtsmittel ist unzulässig. 1. Die Beschwerde ist nicht wirksam erhoben worden, weil der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sich bei ihrer Einlegung nicht von einer der in § 62a der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) [...]
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